[TGS]
Erwerb der Fachkunde als Voraussetzung für die Ausstellung einer ADR-Schulungsbescheinigung zum Transport von kennzeichnungspflichtigen Gefahrgütern der Klasse 1 (Explosivstoffe, Gegenstände mit Explosivstoffen sowie pyrotechnische Gegenstände) gemäß ADR/GGVSEB.
gemäß Rahmenlehrplan der IHK spezielle Regelungen für Gefahrgüter der Klasse 1
Erfolgreicher Besuch des Grundlehrganges (Basiskurs) zur Ausbildung zum Gefahrgutfahrer bzw. Vorlage einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung.
keine
1 Tag Vollzeitunterricht in Theorie
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 10.30 Uhr.
Ausstellung bzw. Erweiterung der ADR-Schulungsbescheinigung für die Beförderung von Gütern der Klasse 1 durch die Industrie- und Handelskammer Dresden nach erfolgreicher Prüfung
Falls Sie noch keinen Grundlehrgang für Gefahrgutfahrer absolviert haben, beachten Sie bitte unser kombiniertes Ausbildungsangebot TGF/TGS. Der ADR-Aufbaulehrgang für die Klasse 1 kann mit einem sprengstoffrechtlichen Lehrgang für das "Verbringen von explosiosngefährlichen Stoffen und Gegenständen" zeitlich kombiniert werden. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten:
Die ADR-Schulungsbescheinigung, die die IHK Dresden ausstellt, wird mit einem Passbild versehen. Zu diesem Zweck muss zu Lehrgangsbeginn der Teilnehmer ein aktuelles, biometrisches Passbild vorlegen.
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Verpflegungsleistungen (Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie IHK-Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.