AUSBILDUNGSZIELE
Erwerb der Fachkunde als Voraussetzung für die Ausstellung einer ADR-Schulungsbescheinigung zum innerstaatlichen und grenzüberschreitenden kennzeichnungspflichtigen Transport von Gefahrgütern der Klassen 1 bis 6.2, 8 und 9 gemäß ADR/GGVSEB. Erwerb der Fachkunde für die Durchführung aller Verbringungsvorgänge von explosionsgefährlichen Stoffen als verantwortliche Person gemäß SprengG (Ausstellen eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG).
LEHRGANGSINHALTE
Schwerpunkte
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahrguteigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug und Beförderungsarten / Umschließung / Ausrüstung
- Aufschriften, Bezettelung und Kennzeichnung
- Durchführung der Beförderung
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
- Einführung in das Sachgebiet (Begriffsbestimmungen im Explosivstoffbereich und in der Pyrotechnik)
- Rechtsvorschriften (SprengG, GGVSEB)
- Durchführung von Verbringungsvorgängen, Anforderungen an die Personen zum Verbringen, Anforderungen an die Fahrzeuge zum Verbringen
- Seminar
ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Führerschein
SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN (lt. § 34 der 1. SprengV)
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheinesdes/der Erlaubnis zuständigen Behörde (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich)
- persönliche Eignung
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang nicht möglich!
DAUER
4 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 8.00 Uhr.
ABSCHLUSS
- Ausstellung einer ADR-Schulungsbescheinigung durch die Industrie- und Handelskammer Dresden für die Beförderung von Gütern der Klassen 1 bis 6.2 sowie 8 und 9
- Fachkundezeugnis über die Teilnahme am staatlich anerkannten Sonderlehrgang nach erfolgreicher Prüfung (entsprechend § 32 und 36 der 1. SprengV) für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG für das Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen
HINWEISE
Die Lehrgänge können auch einzeln absolviert werden. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
- Grundlehrgang für Gefahrgutfahrer - Stück- und Schüttgut - gemäß ADR/GGVSEB (TGF),
- Aufbaulehrgang für Gefahrgüter der Klasse 1 für Gefahrgutfahrer - Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (TGS),
- Grundlehrgang Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe auf der Straße (SGV)
Die ADR-Schulungsbescheinigung, die die IHK Dresden ausstellt, wird mit einem Passbild versehen. Zu diesem Zweck muss zu Lehrgangsbeginn der Teilnehmer ein aktuelles, biometrisches Passbild vorlegen.
Leistungsumfang
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie IHK-Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.
Termine und Preise
16.12.2024
-19.12.2024840,00 €
zzgl. MwSt.
TGF/TGS/SGV 3-24 Grundlehrgang für Gefahrgutfahrer kombiniert mit Klasse 1 und in Verbindung mit dem sprengtechnischen Grundlehrgang zum Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen12.05.2025
-15.05.2025890,00 €
zzgl. MwSt.
TGF/TGS/SGV 1-25 Grundlehrgang für Gefahrgutfahrer kombiniert mit Klasse 1 und in Verbindung mit dem sprengtechnischen Grundlehrgang zum Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen08.09.2025
-11.09.2025890,00 €
zzgl. MwSt.
TGF/TGS/SGV 2-25 Grundlehrgang für Gefahrgutfahrer kombiniert mit Klasse 1 und in Verbindung mit dem sprengtechnischen Grundlehrgang zum Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen01.12.2025
-04.12.2025890,00 €
zzgl. MwSt.
TGF/TGS/SGV 3-25 Grundlehrgang für Gefahrgutfahrer kombiniert mit Klasse 1 und in Verbindung mit dem sprengtechnischen Grundlehrgang zum Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen
Anmeldung
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