Dresdner Sprengschule

Wiederholungslehrgang "Durchführung von Sprengarbeiten" in Verbindung mit dem Wiederholungslehrgang "Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen"

[SW]

AUSBILDUNGSZIELE

Aufrechterhaltung der Fachkunde für die Durchführung von Sprengarbeiten entsprechend der absolvierten Grund- und Sonderlehrgänge.

LEHRGANGSINHALTE

Wiederholung und Aktualisierung folgender ausgewählter Themengebiete

  • sprengstoffrechtliche Vorschriften (SprengG, Verordnungen, etc.)

  • bergrechtliche Vorschriften (BBergG, Verordnungen, Richtlinien, etc.)

  • Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen und Technische Regeln über die Ausführung von Sprengarbeiten

  • Neuentwicklung im Bereich Sprengtechnik (Sprengstoffe, Zündmittel, Sprengverfahren, Technologien)

  • Auffrischung von Kenntnissen für die Durchführung von Sprengarbeiten (u.a. für allgemeine Sprengarbeiten, Bauwerkssprengungen, Großbohrlochsprengungen, Sprengungen unter Tage, Eissprengungen, Sprengungen in heißen Massen)

  • Besprechung von Unfällen

  • Durchführung von Verbringungsvorgängen

  • Erfahrungsaustausch und Aussprache

ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN (lt. § 34 der 1. SprengV)

  • Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist.

Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!

 

SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Nachweis über

  • die erfolgreiche Teilnahme an einem Grund- oder Sonderlehrgang1) für Sprengarbeiten

oder

  • die Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang für Sprengarbeiten,

jeweils innerhalb der letzten 5 Jahre vor Lehrgangsbeginn.

Der Nachweis ist durch Vorlage

  • eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 SprengG oder einer gültigen Erlaubnis nach
    § 7 bzw. 27 SprengG mit Fachkundeeintrag eines entsprechenden Grund- oder Sonderlehrganges für Sprengarbeiten

zu erbringen.

 


1) Grundlehrgang „Allgemeine Sprengarbeiten“, „Sprengarbeiten unter Tage“, „Sprengarbeiten für geophysi-kalische Zwecke“, „Schneefeldsprengungen“, „Sprengungen in heißen Massen“;

Sonderlehrgang „Großbohrlochsprengungen“, „Sprengen von Bauwerken und Bauwerksteilen“, „Kultur-sprengungen“, „Sprengen unter Wasser“, „Eissprengungen“;

 

DAUER

2 Tage Vollzeitunterricht

Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 10.00 Uhr.

ABSCHLUSS

Bescheinigung über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Wiederholungslehrgang nach § 32 Absatz 4 der 1. SprengV zur Aufrechterhaltung der entsprechenden Fachkunde eines bisherigen Grund- und/oder Sonderlehrganges (Verlängerung Befähigungsschein nach § 20/Erlaubnis nach § 7/ 27 SprengG)

Leistungsumfang

Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Dokumentengebühren enthalten.

Termine und Preise

  • 06.01.2025
    -07.01.2025
    600,00 €
    zzgl. MwSt.
    SW 1-25 Wiederholungslehrgang "Durchführung von Sprengarbeiten" in Verbindung mit dem Wiederholungslehrgang "Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen"
  • 10.02.2025
    -11.02.2025
    600,00 €
    zzgl. MwSt.
    SW 2-25 Wiederholungslehrgang "Durchführung von Sprengarbeiten" in Verbindung mit dem Wiederholungslehrgang "Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen"
  • 31.03.2025
    -01.04.2025
    600,00 €
    zzgl. MwSt.
    SW 3-25 Wiederholungslehrgang "Durchführung von Sprengarbeiten" in Verbindung mit dem Wiederholungslehrgang "Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen"
  • 15.09.2025
    -16.09.2025
    600,00 €
    zzgl. MwSt.
    SW 4-25 Wiederholungslehrgang "Durchführung von Sprengarbeiten" in Verbindung mit dem Wiederholungslehrgang "Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen"
  • 08.12.2025
    -09.12.2025
    600,00 €
    zzgl. MwSt.
    SW 5-25 Wiederholungslehrgang "Durchführung von Sprengarbeiten" in Verbindung mit dem Wiederholungslehrgang "Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen"
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