AUSBILDUNGSZIELE
Aufrechterhaltung der Fachkunde für die Durchführung von Sprengarbeiten entsprechend der absolvierten Grund- und Sonderlehrgänge.
[SW]
Aufrechterhaltung der Fachkunde für die Durchführung von Sprengarbeiten entsprechend der absolvierten Grund- und Sonderlehrgänge.
Wiederholung und Aktualisierung folgender ausgewählter Themengebiete
sprengstoffrechtliche Vorschriften (SprengG, Verordnungen, etc.)
bergrechtliche Vorschriften (BBergG, Verordnungen, Richtlinien, etc.)
Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen und Technische Regeln über die Ausführung von Sprengarbeiten
Neuentwicklung im Bereich Sprengtechnik (Sprengstoffe, Zündmittel, Sprengverfahren, Technologien)
Auffrischung von Kenntnissen für die Durchführung von Sprengarbeiten (u.a. für allgemeine Sprengarbeiten, Bauwerkssprengungen, Großbohrlochsprengungen, Sprengungen unter Tage, Eissprengungen, Sprengungen in heißen Massen)
Besprechung von Unfällen
Durchführung von Verbringungsvorgängen
Erfahrungsaustausch und Aussprache
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist.
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
Nachweis über
oder
die Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang für Sprengarbeiten,
jeweils innerhalb der letzten 5 Jahre vor Lehrgangsbeginn.
Der Nachweis ist durch Vorlage
eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 SprengG oder einer gültigen Erlaubnis nach
§ 7 bzw. 27 SprengG mit Fachkundeeintrag eines entsprechenden Grund- oder Sonderlehrganges für Sprengarbeiten
zu erbringen.
1) Grundlehrgang „Allgemeine Sprengarbeiten“, „Sprengarbeiten unter Tage“, „Sprengarbeiten für geophysi-kalische Zwecke“, „Schneefeldsprengungen“, „Sprengungen in heißen Massen“;
Sonderlehrgang „Großbohrlochsprengungen“, „Sprengen von Bauwerken und Bauwerksteilen“, „Kultur-sprengungen“, „Sprengen unter Wasser“, „Eissprengungen“;
2 Tage Vollzeitunterricht
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 10.00 Uhr.
Bescheinigung über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Wiederholungslehrgang nach § 32 Absatz 4 der 1. SprengV zur Aufrechterhaltung der entsprechenden Fachkunde eines bisherigen Grund- und/oder Sonderlehrganges (Verlängerung Befähigungsschein nach § 20/Erlaubnis nach § 7/ 27 SprengG)
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Dokumentengebühren enthalten.