AUSBILDUNGSZIELE
Erwerb der Fachkunde zur Ausführung von Sprengungen in heißen Massen, deren Temperaturen 75 ºC übersteigt.
[SSH]
Erwerb der Fachkunde zur Ausführung von Sprengungen in heißen Massen, deren Temperaturen 75 ºC übersteigt.
Schwerpunkte
Einführung in die Technik des Sprengens in heißen Massen
Rechtsvorschriften für den Umgang mit Sprengstoffen und Zündmitteln
Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen für die Durchführung von Sprengungen in heißen Massen
Sprengstoffe und Zündmittel für die Durchführung von Sprengungen in heißen Massen
Grundlagen der Planung (Untersuchung, Sprengobjekt, Temperaturmessung)
Volumen- und Ladeberechnungen, Zündanlagen
Durchführung von Sprengungen in heißen Massen
Praktische Ausführung von Sprengungen in heißen Massen
Seminar
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist.
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an
einem „Grundlehrgang für Allgemeine Sprengarbeiten“ innerhalb der letzten 5 Jahre vor Lehrgangsbeginn
oder
einem „Grundlehrgang für Allgemeine Sprengarbeiten“ sowie einem Grund-, Sonder- oder Wiederholungslehrgang für Sprengarbeiten innerhalb der letzten 5 Jahre vor Lehrgangsbeginn.
Der Nachweis ist durch Vorlage eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 SprengG oder einer gültigen Erlaubnis nach § 7 SprengG mit Fachkundeeintrag, jeweils für Allgemeine Sprengarbeiten oder des Fachkundezeugnisses bzw. der Teilnahmebescheinigung für einen Grund-, Sonder- oder Wiederholungslehrgang für Sprengarbeiten zu Lehrgangsbeginn zu erbringen.
des Weiteren
Nachweis über die Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung von mindestens 10 Sprengungen in heißen Massen innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Lehrgang.
Die Teilnahme an den genannten Sprengungen in heißen Massen muss im Rahmen einer Tätigkeit als Hilfskraft bei Sprengarbeiten erfolgt sein.
Der Nachweis der Tätigkeit als Hilfskraft kann mittels eines Nachweisheftes (über die Dresdner Sprengschule beziehbar) dokumentiert werden oder in Form der Muster aus dem Downloadbereich. Er muss spätestens zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden.
3 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 12.30 Uhr. Vor Lehrgangseröffnung besteht die Möglichkeit ab 12.00 Uhr im Hotel Heidenschanze Mittag zu essen.
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung zur Fachkundeerweiterung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG bzw. der Erlaubnis nach § 7 SprengG
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.