AUSBILDUNGSZIELE
Erwerb der Fachkunde für das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen, Vernichten sowie den Transport, das Überlassen und Empfangnehmen innerhalb einer Betriebsstätte von Explosivstoffen
LEHRGANGSINHALTE
Schwerpunkte
- Einführung in das Fachgebiet der Explosivstoffe
- Rechtsvorschriften, u.a.
- Sprengstoffrecht (SprengG, Verordnungen und Richtlinien) – Vorschriften u.a. bzgl. Zulassung, Konformitätsbewertungsverfahren, Erlaubnis und Befähigungsschein, Anzeige- und Genehmigungsverfahren
- Arbeitschutzrecht insbesondere berufsgenossenschaftliche Bestimmungen, z.B. DGUV Vorschrift 1 „Allgemeine Vorschriften“, DGUV Regel 113-017 „Tätigkeiten mit Explosivstoffen“
- Umwelt- und Immissionsschutzrecht
- Gefahrgutrechtliche Vorschriften sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Aufbau, Eigenschaften, Wirkungsweise und Entsorgung von Zünd- und Anzündmitteln sowie Treibmitteln
- (De-)Laborieren von Gegenständen mit Explosivstoffen (Patronenmunition, Raketen mit Treibstoffen, Wirkteile und sonstige Gegenstände mit Explosivstoff)
- Aussprache und Besprechung von Unfällen und Vorkommnissen
ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN (lt. § 34 der 1. SprengV)
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der/des Erlaubnis/Befähigungsscheines zuständigen Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt bzw. Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, oder vergleichbare Einrichtung - weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich)
- persönliche Eignung
SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
keine
DAUER
5 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
ABSCHLUSS
Fachkundezeugnis über die Teilnahme am staatlich anerkannten Grundlehrgang nach erfolgreicher Prüfung (entsprechend § 32 und 36 der 1. SprengV) für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG für den Umgang - ausgenommen das Verwenden - von Explosivstoffen
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