Dresdner Sprengschule

Grundlehrgang "Herstellen von Explosivstoffen"

[SGH]

AUSBILDUNGSZIELE

Erwerb der Fachkunde für das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen, Vernichten sowie den Transport, das Überlassen und Empfangnehmen innerhalb einer Betriebsstätte von Explosivstoffen.

LEHRGANGSINHALTE

Schwerpunkte

  • Einführung in das Fachgebiet der Explosivstoffe
  • Rechtsvorschriften, u.a.
    • Sprengstoffrecht (SprengG, Verordnungen, Richtlinien und Technische Regeln) – Vorschriften u.a. bzgl. Erlaubnis und Befähigungsschein, Konformitätsbewertungsverfahren, Anzeige- und Genehmigungsverfahren, Lagervorschriften
    • Arbeitschutzrecht insbesondere berufsgenossenschaftliche Bestimmungen, z.B. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, DGUV Regel 113-017 „Tätigkeiten mit Explosivstoffen“, DGUV Regel 113-003 "Explosivstoff-Zerlege- oder Vernichteregel"
    • Umwelt- und Immissionsschutzrecht
    • Gefahrgutrechtliche Vorschriften und Waffenrecht
    • sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Aufbau, Eigenschaften, Wirkungsweise und Entsorgung von Zünd- und Anzündmitteln sowie Treibmitteln
  • (De-)Laborieren von Gegenständen mit Explosivstoffen (Patronenmunition, Raketen mit Treibstoffen, Wirkteile und sonstige Gegenstände mit Explosivstoff)
  • Aussprache und Besprechung von Unfällen und Vorkommnissen

ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN (lt. § 34 der 1. SprengV)

  • Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines/der Erlaubnis zuständigen Behörde  (z.B. Bezirksregierung bzw. Landesdirektion, Gewerbeaufsichtsamt Abt. Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz bzw. Verbraucherschutz, Bergamt o.ä.; für Antragsteller aus B-W die Ordnungsämter bzw. Landratsämter), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich).

Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!

  • Vollendung des 21. Lebensjahres

SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Vorlage eines Nachweises über

  • eine abgeschlossene technische Berufsausbildung  (Zeugniskopie)

    und

  • eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit als Hilfskraft in Unternehmen, die Explosivstoffe herstellen, bearbeiten, verarbeiten oder wiedergewinnen. Die Hilfstätigkeit soll innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Lehrgang erfolgt sein. Der Nachweis darüber muss durch den Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 SprengG ausgestellt sein, soll dem Muster aus dem Downloadbereich entsprechen und muss spätestens zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden.

DAUER

5 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis

Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 12.30 Uhr. Vor Lehrgangseröffnung besteht die Möglichkeit ab 12.00 Uhr im Hotel Heidenschanze Mittag zu essen.

ABSCHLUSS

Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG

Leistungsumfang

Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.

Termine und Preise

  • 24.03.2025
    -28.03.2025
    1.830,00 €
    zzgl. MwSt.
    SGH 1-25 Grundlehrgang "Herstellen von Explosivstoffen"
  • 20.10.2025
    -24.10.2025
    1.830,00 €
    zzgl. MwSt.
    SGH 2-25 Grundlehrgang "Herstellen von Explosivstoffen"
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