AUSBILDUNGSZIELE
Erwerb der Fachkunde für das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen, Vernichten sowie den Transport, das Überlassen und Empfangnehmen innerhalb einer Betriebsstätte von Explosivstoffen.
[SGH]
Erwerb der Fachkunde für das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen, Vernichten sowie den Transport, das Überlassen und Empfangnehmen innerhalb einer Betriebsstätte von Explosivstoffen.
Schwerpunkte
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
Vorlage eines Nachweises über
eine abgeschlossene technische Berufsausbildung (Zeugniskopie)
und
eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit als Hilfskraft in Unternehmen, die Explosivstoffe herstellen, bearbeiten, verarbeiten oder wiedergewinnen. Die Hilfstätigkeit soll innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Lehrgang erfolgt sein. Der Nachweis darüber muss durch den Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 SprengG ausgestellt sein, soll dem Muster aus dem Downloadbereich entsprechen und muss spätestens zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden.
5 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 12.30 Uhr. Vor Lehrgangseröffnung besteht die Möglichkeit ab 12.00 Uhr im Hotel Heidenschanze Mittag zu essen.
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.