AUSBILDUNGSZIELE
Erhalt der Fachkunde für das Herstellen von Explosivstoffen.
[SWH]
Erhalt der Fachkunde für das Herstellen von Explosivstoffen.
Wiederholung und Aktualisierung folgender Themengebiete
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist.
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an
einem Grundlehrgang „Herstellen von Explosivstoffen“
oder
einem Wiederholungslehrgang „Herstellen von Explosivstoffen“
jeweils innerhalb der letzten 5 Jahre vor Lehrgangsbeginn.
Der Nachweis ist durch Vorlage eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 SprengG oder einer gültigen Erlaubnis nach § 7 SprengG mit Fachkundeeintrag, jeweils für das Herstellen von Explosivstoffen oder der Teilnahmebescheinigung für den Wiederholungslehrgang „Herstellen von Explosivstoffen“ zu Lehrgangsbeginn zu erbringen.
2 Tage Vollzeitunterricht
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 12.30 Uhr. Vor Lehrgangseröffnung besteht die Möglichkeit ab 12.00 Uhr im Hotel Heidenschanze Mittag zu essen.
Bescheinigung über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Wiederholungslehrgang nach § 32 Absatz 4 der 1. SprengV zur Aufrechterhaltung der entsprechenden Fachkunde eines bisherigen Grundlehrganges (Verlängerung Befähigungsschein nach § 20/Erlaubnis nach § 7 SprengG)
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittag und Nachmittagsimbiss) sowie Dokumentengebühren enthalten.