AUSBILDUNGSZIELE
Erwerb der Fachkunde für das Erwerben, den Umgang – beschränkt auf das Überlassen und die Empfangnahme, Aufbewahren, Verwenden, Verbringen, innerhalb der Betriebsstätte den Transport, das Vernichten von/mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien T1, T2 sowie F1 bis F4, Schwarzpulver und NC-Pulver sowie deren Anzündmittel, im Rahmen des Abbrennens von Feuerwerken.
LEHRGANGSINHALTE
Schwerpunkte
-
Einführung in das Sachgebiet, geschichtliche Entwicklung der Pyrotechnik, Begriffe in der Pyrotechnik
-
Rechtsvorschriften für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen
-
Aufbau und Wirkungsweise von pyrotechnischen Gegenständen, Sätzen und Anzündmitteln
-
Hilfsmittel und Geräte zum Abbrennen von Großfeuerwerken (Abschussgestelle, Rohre)
-
Projektieren von Feuerwerken (Abbrennplatz, Absperrung)
-
Praktische Übungen (Abbrennen von Großfeuerwerken)
-
Besprechung von Unfällen
- Seminar
ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN (lt. § 34 der 1.SprengV)
-
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines/der Erlaubnis zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung bzw. Landesdirektion, Gewerbeaufsichtsamt Abt. Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz bzw. Verbraucherschutz, o.ä.; für Antragsteller aus B-W sowie für private Antragsteller sind hier die Ordnungsämter bzw. Landratsämter zuständig), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich).
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
- Vollendung des 21. Lebensjahres
SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Nachweise über die Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung von
-
mindestens 20 Feuerwerken unter Verwendung verschiedener pyrotechnischer Gegenstände. Dabei müssen in jedem Fall pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4 (z.B. Kugel-, Zylinderbomben, Batterien und Raketen) verwendet worden sein.
Die Mitwirkung an den genannten Feuerwerken muss im Rahmen einer Tätigkeit als Hilfskraft bei Feuerwerken und innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Lehrgang erfolgt sein.
Der Nachweis der Tätigkeit als Hilfskraft kann mittels eines Nachweisheftes (über die Dresdner Sprengschule beziehbar) dokumentiert werden oder in Form der Muster aus dem Downloadbereich. Er muss spätestens zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden.
DAUER
6 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 12.30 Uhr. Vor Lehrgangseröffnung besteht die Möglichkeit ab 12.00 Uhr im Hotel Heidenschanze Mittag zu essen.
ABSCHLUSS
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG
Leistungsumfang
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.
Termine und Preise
25.11.2024
-30.11.20241.400,00 €
zzgl. MwSt.
PGF 2-24 - Terminänderung! Grundlehrgang "Abbrennen von Feuerwerken" (Großfeuerwerker)07.04.2025
-12.04.20251.425,00 €
zzgl. MwSt.
PGF 1-25 Grundlehrgang "Abbrennen von Feuerwerken" (Großfeuerwerker)17.11.2025
-22.11.20251.425,00 €
zzgl. MwSt.
PGF 2-25 Grundlehrgang "Abbrennen von Feuerwerken" (Großfeuerwerker)
Anmeldung
Zur Onlineanmeldung