AUSBILDUNGSZIELE
Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit steinbrechenden Kartuschen (Treibladungskartuschen/pyrotechnische Gegenstände für sonstige Zwecke der Kategorie P2).
[PG-TLK]
Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit steinbrechenden Kartuschen (Treibladungskartuschen/pyrotechnische Gegenstände für sonstige Zwecke der Kategorie P2).
Schwerpunkte
Einführung und geschichtliche Entwicklung der Pyrotechnik sowie die Entwicklung von Treibladungen für sonstige Zwecke (P1 und P2)
Rechtsvorschriften für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen für sonstige Zwecke (P1 und P2)
Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
Aufbau und Wirkungsweise pyrotechnischer Gegenstände für sonstige Zwecke (P1 und P2), dargestellt am Beispiel von Treibladungskartuschen für den Einsatz im Zusammenhang mit Lockerungsarbeiten (Kategorien/ Konformitätsbewertung)
Ermittlung der erforderlichen Lademengen, Anordnung der Treibladungskartuschen im Laderaum, Herstellen von Zündkreisen, Prüfung und Auslösung der betreffenden Kartuschen/Patronen
Praktische Übung - Auslösen ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände für sonstige Zwecke (P1 und P2), dargestellt am Beispiel von Treibladungskartuschen für den Einsatz im Zusammenhang mit Lockerungsarbeiten
Besprechung von Unfällen
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines/der Erlaubnis zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung bzw. Landesdirektion, Gewerbeaufsichtsamt Abt. Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz bzw. Verbraucherschutz, Bergamt o.ä.; für Antragsteller aus B-W sowie für private Antragsteller sind hier die Ordnungsämter bzw. Landratsämter zuständig), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich).
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
keine
3 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 12.30 Uhr. Vor Lehrgangseröffnung besteht die Möglichkeit ab 12.00 Uhr im Hotel Heidenschanze Mittag zu essen.
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.