[TW/SWV]
Erhalt der Fachkunde für die Beförderung von Gefahrgütern sowie Aktualisierung und Erweiterung von Kenntnissen über die sichere Beförderung von Gefahrgütern aller Klassen als Stück- bzw. Schüttgut oder in Tankfahrzeugen auf der Straße gemäß ADR/GGVSEB. Erhalt der Fachkunde für die Durchführung aller Verbringungsvorgänge von explosionsgefährlichen Stoffen als verantwortliche Person gemäß SprengG (Verlängerung des Befähigungsscheines nach § 20 SprengG).
gemäß Rahmenlehrplan der IHK - Aktualisierung bzw. Festigung der Kenntnisse
Wiederholung und Aktualisierung sprengstoffrechtlicher Themengebiete
Vorlage einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang nicht möglich!
2 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 9.00 Uhr.
Die Lehrgänge können auch einzeln absolviert werden. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Seite:
Die ADR-Schulungsbescheinigung, die die IHK Dresden ausstellt, wird mit einem Passbild versehen. Zu diesem Zweck muss zu Lehrgangsbeginn der Teilnehmer ein aktuelles, biometrisches Passbild vorlegen.
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie IHK-Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.