AUSBILDUNGSZIELE
Erwerb der Fachkunde zur Ausführung von Bauwerkssprengungen (Abbruchsprengungen).
[SSB]
Erwerb der Fachkunde zur Ausführung von Bauwerkssprengungen (Abbruchsprengungen).
Schwerpunkte
Überblick über Verfahren zum Sprengen von Bauwerken
Rechtsvorschriften für den Umgang mit Sprengstoffen und Zündmitteln
Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen beim Sprengen von Bauwerken und Bauwerksteilen
Gebräuchliche Sprengstoffe und Zündmittel
Grundlagen der Planung (Untersuchungen zur Standsicherheit, Einschätzung von Erschütterungen)
Durchführung (Festlegen der Bohrlochanlage, Verdämmung, Besatzmaterial, Lademengen-berechnung, Anfertigung von Sprengplänen, Sicherungsmaßnahmen)
Zündanlagen, Beispiele von Sprengungen
Seminar
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an
einem „Grundlehrgang für Allgemeine Sprengarbeiten“ innerhalb der letzten 5 Jahre vor Lehrgangsbeginn
oder
einem „Grundlehrgang für Allgemeine Sprengarbeiten“ sowie einem Grund-, Sonder- oder Wiederholungslehrgang für Sprengarbeiten innerhalb der letzten 5 Jahre vor Lehrgangsbeginn.
Der Nachweis ist durch Vorlage eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 SprengG oder einer gültigen Erlaubnis nach § 7 SprengG mit Fachkundeeintrag, jeweils für Allgemeine Sprengarbeiten oder des Fachkundezeugnisses bzw. der Teilnahmebescheinigung für einen Grund-, Sonder- oder Wiederholungslehrgang für Sprengarbeiten zu Lehrgangsbeginn zu erbringen.
des Weiteren
Nachweise über die Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung von mindestens
16 Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Materialien
oder
8 Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Materialien über einen Zeitraum von mindestens einem bis höchstens 24 Monaten.
Die Teilnahme an den genannten Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen muss im Rahmen einer mindestens 6monatigen Tätigkeit als Hilfskraft bei Sprengarbeiten und innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Lehrgang erfolgt sein.
Der Nachweis der Tätigkeit als Hilfskraft kann mittels eines Nachweisheftes (über die Dresdner Sprengschule beziehbar) dokumentiert werden oder in Form der Muster aus dem Downloadbereich. Er muss spätestens zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden.
10 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 12.30 Uhr. Vor Lehrgangseröffnung besteht die Möglichkeit ab 12.00 Uhr im Hotel Heidenschanze Mittag zu essen.
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung zur Fachkundeerweiterung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG bzw. der Erlaubnis nach § 7 SprengG
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.