[SGD]
Die Fachkunde umfasst das Erwerben, Aufbewahren, Verbringen und Vernichten sowie innerhalb der Betriebsstätte den Transport, das Überlassen und die Empfangnahme von Explosivstoffen z.B. zum Zwecke der Ausbildung von Sprengstoffspürhunden oder Detektion von Explosivstoffen. Der Umgang mit Zündmitteln wird auf das Vernichten von Explosivstoffen beschränkt.
Schwerpunkte
Geschichtliche Entwicklung der Sprengstoffe und Zündmittel (Explosivstoffe)
Rechtsvorschriften für den Umgang mit Sprengstoffen und Zündmitteln (Explosivstoffen)
Aufbau und Wirkungsweise von Sprengstoffen, Zündmitteln und Explosivstoffen
Vermittlung von Kenntnissen für die Beförderung von Sprengstoffen und Zündmitteln (Explosivstoffen) im Rahmen der Kleinmengenregelung gemäß GGVSEB/ADR
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Vernichtung von Explosivstoffen
Praktische Übungen – Darstellung der Wirkung verschiedener Sprengstoffe und Zündmittel (Explosivstoffe)
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines/der Erlaubnis zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung bzw. Landesdirektion, Gewerbeaufsichtsamt Abt. Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz bzw. Verbraucherschutz, Bergamt o.ä.; für Antragsteller aus B-W die Ordnungsämter bzw. Landratsämter), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich).
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
keine
4 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 12.30 Uhr. Vor Lehrgangseröffnung besteht die Möglichkeit ab 12.00 Uhr im Hotel Heidenschanze Mittag zu essen.
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.