Dresdner Sprengschule

Grundlehrgang "Umgang - ausgenommen das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten und Wiedergewinnen - mit Explosivstoffen für die Ausbildung von Personen, die im Bereich der Detektion von Explosivstoffen tätig sind"

[SGD]

SGD 1-23

AUSBILDUNGSZIELE

Die Fachkunde umfasst das Erwerben, Aufbewahren, Verbringen und Vernichten sowie innerhalb  der Betriebsstätte den Transport, das Überlassen und die Empfangnahme von Explosivstoffen z.B. zum Zwecke der Ausbildung von Sprengstoffspürhunden oder Detektion von Explosivstoffen. Der Umgang mit Zündmitteln wird auf das Vernichten von Explosivstoffen beschränkt.

LEHRGANGSINHALTE

Schwerpunkte

  • Geschichtliche Entwicklung der Sprengstoffe und Zündmittel (Explosivstoffe)

  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit Sprengstoffen und Zündmitteln (Explosivstoffen)

  • Aufbau und Wirkungsweise von Sprengstoffen, Zündmitteln und Explosivstoffen

  • Vermittlung von Kenntnissen für die Beförderung von Sprengstoffen und Zündmitteln (Explosivstoffen) im Rahmen der Kleinmengenregelung gemäß GGVSEB/ADR

  • Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Vernichtung von Explosivstoffen

  • Praktische Übungen – Darstellung der Wirkung verschiedener Sprengstoffe und Zündmittel (Explosivstoffe)

ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN (lt. § 34 der 1. SprengV)

  • Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines/der Erlaubnis zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung bzw. Landesdirektion, Gewerbeaufsichtsamt Abt. Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz bzw. Verbraucherschutz, Bergamt o.ä.; für Antragsteller aus B-W die Ordnungsämter bzw. Landratsämter), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich).

Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang  leider nicht möglich!

  • Vollendung des 21. Lebensjahres

SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

keine

DAUER

4 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis

Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 12.30 Uhr. Vor Lehrgangseröffnung besteht die Möglichkeit ab 12.00 Uhr im Hotel Heidenschanze Mittag zu essen.

ABSCHLUSS

Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG

Leistungsumfang

Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.

Termine und Preise

  • 17.06.2024
    -20.06.2024
    930,00 €
    zzgl. MwSt.
    SGD 2-24 Grundlehrgang "Umgang - ausgenommen das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten und Wiedergewinnen - mit Explosivstoffen für die Ausbildung von Personen, die im Bereich der Detektion von Explosivstoffen tätig sind"
  • 04.11.2024
    -07.11.2024
    930,00 €
    zzgl. MwSt.
    SGD 3-24 Grundlehrgang "Umgang - ausgenommen das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten und Wiedergewinnen - mit Explosivstoffen für die Ausbildung von Personen, die im Bereich der Detektion von Explosivstoffen tätig sind"