[SGA]
Erwerb der Fachkunde zur Ausführung von allgemeinen (übertägigen) Sprengarbeiten, welche nicht eines anderen Grund- oder Sonderlehrganges bedürfen. Des Weiteren wird die Fachkunde für die Durchführung von Kultursprengungen vermittelt.
Schwerpunkte
Geschichtliche Entwicklung der Sprengtechnik
Rechtsvorschriften für den Umgang mit Sprengstoffen und Zündmitteln (Sprengrecht, bergrechtliche Bestimmungen, Technische Regeln, etc.)
Arbeitsmittel in der Sprengtechnik (Aufbau von Sprengstoffen, Zündmittel und Sprengzubehör)
Grundzüge der Sprengtechnik (Eigenschaften der Sprengobjekte, Laderäume, Lademengenbemessung)
Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen bei der Durchführung von Sprengarbeiten
Sprengverfahren (u.a. Sprengung im Gestein, Holzsprengungen, Metallsprengung, Sprengung von Fundamenten)
Praktische Ausführung von Sprengarbeiten
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines/der Erlaubnis zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung bzw. Landesdirektion, Gewerbeaufsichtsamt Abt. Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz bzw. Verbraucherschutz, Bergamt o.ä.; für Antragsteller aus B-W die Ordnungsämter bzw. Landratsämter), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich).
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
Nachweise über die Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung von mindestens
oder
50 Sprengungen
oder
25 Sprengungen innerhalb eines Jahres.
Die Mitwirkung an den oben genannten Sprengungen muss im Rahmen einer Tätigkeit als Hilfskraft bei Sprengarbeiten und innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Lehrgang erfolgt sein.
Der Nachweis der Tätigkeit als Hilfskraft kann mittels eines Nachweisheftes (über die Dresdner Sprengschule beziehbar) dokumentiert werden oder in Form der Muster aus dem Downloadbereich. Er muss spätestens zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden.
1) Grundlehrgang „Allgemeine Sprengarbeiten“, „Sprengarbeiten unter Tage“, „Sprengarbeiten für geophysikalische Zwecke“, „Schneefeldsprengungen“, „Sprengungen in heißen Massen“;
Sonderlehrgang „Großbohrlochsprengungen“, „Sprengen von Bauwerken und Bauwerksteilen“, „Kultursprengungen“, „Sprengen unter Wasser“, „Eissprengungen“;
10 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 12.30 Uhr. Vor Lehrgangseröffnung besteht die Möglichkeit ab 12.00 Uhr im Hotel Heidenschanze Mittag zu essen.
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, das Fachbuch "Sprengtechnik", Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.