Dresdner Sprengschule

Grundlehrgang für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen für sonstige Zwecke der Kategorien P1 und P2

[PT 1/2]

PT 1/2 4-20

AUSBILDUNGSZIELE

Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen für sonstige Zwecke der Kategorien P1 und P2, z.B. für die Automobilindustrie, für Sicherheitsanlagen des Brandschutzes oder in der Luft- und Raumfahrttechnik.

LEHRGANGSINHALTE

Schwerpunkte

  • Einführung und geschichtliche Entwicklung der Pyrotechnik für sonstige Zwecke (P1 und P2)
  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen für sonstige Zwecke (P1 und P2) insbesondere Sprengstoffrecht (u.a. Kategorien, Konformitätsbewertung) und Gefahrgutrecht
  • Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
  • Aufbau und Wirkungsweise ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände für sonstige Zwecke (P1 und P2)
  • Praktische Übung - Auslösen ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände für sonstige Zwecke (P1 und P2)
  • Besprechung von Unfällen
  • Seminar

ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN (lt. § 34 der 1.SprengV)

  • Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines/der Erlaubnis zuständigen Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Ordnungsamt, Landratsamt), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich).

Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!

  • Vollendung des 21. Lebensjahres

SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

keine

DAUER

2 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis

Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 8.00 Uhr.

ABSCHLUSS

Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG

Leistungsumfang

Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.

Hinweis

Für den wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführten Grundlehrgang

  • PT 1/2 2-20 vom 06.04. bis 07.04.2020

wurde ein Ersatztermin geschaffen. Bitte im unteren Bereich "Termine und Preise" informieren.

Termine und Preise

Momentan sind keine Termine vorhanden.