PG-P1/2 (2) 6-24
AUSBILDUNGSZIELE
Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen für sonstige Zwecke der Kategorien P1 und P2 für die Verwendung von pyrotechnischen Sicherheitseinrichtungen in technischen Anlagen.
LEHRGANGSINHALTE
Schwerpunkte
- Einführung und geschichtliche Entwicklung der Pyrotechnik für sonstige Zwecke (P1 und P2)
- Rechtsvorschriften für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen für sonstige Zwecke (P1 und P2) insbesondere Sprengstoffrecht (u.a. Kategorien, Konformitätsbewertung) und Gefahrgutrecht
- Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
- Aufbau und Wirkungsweise ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände für sonstige Zwecke (P1 und P2)
- Praktische Übung - Auslösen ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände für sonstige Zwecke (P1 und P2)
- Besprechung von Unfällen
- Seminar
ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN (lt. § 34 der 1.SprengV)
-
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines/der Erlaubnis zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung bzw. Landesdirektion, Gewerbeaufsichtsamt Abt. Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz bzw. Verbraucherschutz o.ä.; für Antragsteller aus B-W sowie für private Antragsteller sind hier die Ordnungsämter bzw. Landratsämter zuständig), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich).
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
- Vollendung des 21. Lebensjahres
SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
keine
DAUER
3 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 10.00 Uhr.
ABSCHLUSS
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG
Leistungsumfang
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.
Termine und Preise
25.11.2024
-27.11.2024685,00 €
zzgl. MwSt.
PG-P1/2 (2) 6-24 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 und ausgewählten Explosivstoffen für Trenn- und Auslöseelemente in technischen Anlagen (Sicherheitseinrichtungen)"27.01.2025
-29.01.2025700,00 €
zzgl. MwSt.
PG-P1/2 (2) 1-25 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 und ausgewählten Explosivstoffen für Trenn- und Auslöseelemente in technischen Anlagen (Sicherheitseinrichtungen)"14.04.2025
-16.04.2025700,00 €
zzgl. MwSt.
PG-P1/2 (2) 2-25 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 und ausgewählten Explosivstoffen für Trenn- und Auslöseelemente in technischen Anlagen (Sicherheitseinrichtungen)"19.05.2025
-21.05.2025700,00 €
zzgl. MwSt.
PG-P1/2 (2) 3-25 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 und ausgewählten Explosivstoffen für Trenn- und Auslöseelemente in technischen Anlagen (Sicherheitseinrichtungen)"07.07.2025
-09.07.2025700,00 €
zzgl. MwSt.
PG-P1/2 (2) 4-25 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 und ausgewählten Explosivstoffen für Trenn- und Auslöseelemente in technischen Anlagen (Sicherheitseinrichtungen)"01.09.2025
-03.09.2025700,00 €
zzgl. MwSt.
PG-P1/2 (2) 5-25 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 und ausgewählten Explosivstoffen für Trenn- und Auslöseelemente in technischen Anlagen (Sicherheitseinrichtungen)"24.11.2025
-26.11.2025700,00 €
zzgl. MwSt.
PG-P1/2 (2) 6-25 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 und ausgewählten Explosivstoffen für Trenn- und Auslöseelemente in technischen Anlagen (Sicherheitseinrichtungen)"
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