PG-P1/2 (2) 2-23
AUSBILDUNGSZIELE
Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen für sonstige Zwecke der Kategorien P1 und P2 für die Verwendung von pyrotechnischen Sicherheitseinrichtungen in technischen Anlagen.
LEHRGANGSINHALTE
Schwerpunkte
- Einführung und geschichtliche Entwicklung der Pyrotechnik für sonstige Zwecke (P1 und P2)
- Rechtsvorschriften für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen für sonstige Zwecke (P1 und P2) insbesondere Sprengstoffrecht (u.a. Kategorien, Konformitätsbewertung) und Gefahrgutrecht
- Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
- Aufbau und Wirkungsweise ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände für sonstige Zwecke (P1 und P2)
- Praktische Übung - Auslösen ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände für sonstige Zwecke (P1 und P2)
- Besprechung von Unfällen
- Seminar
ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN (lt. § 34 der 1.SprengV)
-
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines/der Erlaubnis zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung bzw. Landesdirektion, Gewerbeaufsichtsamt Abt. Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz bzw. Verbraucherschutz o.ä.; für Antragsteller aus B-W sowie für private Antragsteller sind hier die Ordnungsämter bzw. Landratsämter zuständig), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich).
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
- Vollendung des 21. Lebensjahres
SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
keine
DAUER Ab 2022 - BITTE BEACHTEN!
3 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 10.00 Uhr.
ABSCHLUSS
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG
Leistungsumfang
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.
Hinweis
Dre pyrotechnische Grundlehrgang
- PG-P1/2 2-23 vom 27.03. bis 29.03.2023
ist ausgebucht. Auf Wunsch können Sie sich in einer Warteliste einschreiben lassen. Bitte nutzen Sie für Ihr Interesse das im Info-Kasten hinterlegte Dokument. Vielen Dank.
Termine und Preise
27.03.2023
-29.03.2023650,00 €
zzgl. MwSt.
PG-P1/2 (2) 2-23 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 und ausgewählten Explosivstoffen für Trenn- und Auslöseelemente in technischen Anlagen (Sicherheitseinrichtungen)"
Dieser Termin ist auf anfrage.26.06.2023
-28.06.2023650,00 €
zzgl. MwSt.
PG-P1/2 (2) 3-23 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 und ausgewählten Explosivstoffen für Trenn- und Auslöseelemente in technischen Anlagen (Sicherheitseinrichtungen)"04.09.2023
-06.09.2023650,00 €
zzgl. MwSt.
PG-P1/2 (2) 4-23 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 und ausgewählten Explosivstoffen für Trenn- und Auslöseelemente in technischen Anlagen (Sicherheitseinrichtungen)"01.11.2023
-03.11.2023650,00 €
zzgl. MwSt.
PG-P1/2 (2) 5-23 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 und ausgewählten Explosivstoffen für Trenn- und Auslöseelemente in technischen Anlagen (Sicherheitseinrichtungen)"
Anmeldung
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