PG-P1/2 (1) 5-23
AUSBILDUNGSZIELE
Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen für sonstige Zwecke der Kategorien P1 und P2 für die Verwendung von pyrotechnischen Sicherheitseinrichtungen in Fahrzeugen.
LEHRGANGSINHALTE
Schwerpunkte
- Einführung und geschichtliche Entwicklung der Pyrotechnik für sonstige Zwecke (P1 und P2)
- Rechtsvorschriften für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen für sonstige Zwecke (P1 und P2) insbesondere Sprengstoffrecht (u.a. Kategorien, Konformitätsbewertung) und Gefahrgutrecht
- Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
- Aufbau und Wirkungsweise ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände für sonstige Zwecke (P1 und P2)
- Praktische Übung - Auslösen ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände für sonstige Zwecke (P1 und P2)
- Besprechung von Unfällen
- Seminar
ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN (lt. § 34 der 1.SprengV)
-
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines/der Erlaubnis zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung bzw. Landesdirektion, Gewerbeaufsichtsamt Abt. Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz bzw. Verbraucherschutz o.ä.; für Antragsteller aus B-W sowie für private Antragsteller sind hier die Ordnungsämter bzw. Landratsämter zuständig), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich).
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
- Vollendung des 21. Lebensjahres
SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
keine
DAUER
3 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 10.00 Uhr.
ABSCHLUSS
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG
Leistungsumfang
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.
Hinweis
Der pyrotechnische Grundlehrgang
- PG-P1/2 5-23 vom 01.11. bis 03.11.2023
ist ausgebucht. Auf Wunsch können Sie sich in eine Warteliste einschreiben lassen.
Termine und Preise
01.11.2023
-03.11.2023650,00 €
zzgl. MwSt.
PG-P1/2 (1) 5-23 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 (pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge)"
Dieser Termin ist ausgebucht!15.01.2024
-17.01.2024685,00 €
zzgl. MwSt.
PG-P1/2 (1) 1-24 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 (pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge)"11.03.2024
-13.03.2024685,00 €
zzgl. MwSt.
PG-P1/2 (1) 2-24 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 (pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge)"22.04.2024
-24.04.2024685,00 €
zzgl. MwSt.
PG-P1/2 (1) 3-24 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 (pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge)"03.06.2024
-05.06.2024685,00 €
zzgl. MwSt.
PG-P1/2 (1) 4-24 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 (pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge)"09.09.2024
-11.09.2024685,00 €
zzgl. MwSt.
PG-P1/2 (1) 5-24 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 (pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge)"25.11.2024
-27.11.2024685,00 €
zzgl. MwSt.
PG-P1/2 (1) 6-24 Grundlehrgang "Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1, P2 (pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge)"
Anmeldung
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