AUSBILDUNGSZIELE
Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen für sonstige Zwecke der Kategorien P1 und P2 für die Verwendung von pyrotechnischen Sicherheitseinrichtungen in Fahrzeugen.
[PG-P1/2 (1)]
Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen für sonstige Zwecke der Kategorien P1 und P2 für die Verwendung von pyrotechnischen Sicherheitseinrichtungen in Fahrzeugen.
Schwerpunkte
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines/der Erlaubnis zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung bzw. Landesdirektion, Gewerbeaufsichtsamt Abt. Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz bzw. Verbraucherschutz o.ä.; für Antragsteller aus B-W sowie für private Antragsteller sind hier die Ordnungsämter bzw. Landratsämter zuständig), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich).
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
keine
3 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 10.00 Uhr.
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.