[PGT]
Erwerb der Fachkunde für das Erwerben, den Umgang – beschränkt auf das Überlassen und die Empfangnahme, Aufbewahren, Verwenden, Verbringen, innerhalb der Betriebsstätte den Transport, das Vernichten von/mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien T1, T2 sowie F1 und F2, pyrotechnischen Sätzen der Kategorien S1 und S2, NC-Pulver und Schwarzpulver sowie deren Anzündmittel, die für den Einsatz auf Bühnen und vergleichbaren Einrichtungen bestimmt sind.
Schwerpunkte
Einführung in das Sachgebiet, geschichtliche Entwicklung und Begriffe der Pyrotechnik
Rechtsvorschriften (SprengG, Waffenrecht, Gefahrgutrecht, länderrechtliche Verordnungen)
Pyrotechnische Sätze, Gegenstände, Anzündmittel (Aufbau, Wirkungsweise, Arten, Eigenschaften)
Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, Anzündmitteln (z.B. Verwenden, Aufbewahren, Vernichten)
Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
Praktische Übungen
Besprechung von Unfällen
Seminar
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines/der Erlaubnis zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung bzw. Landesdirektion, Gewerbeaufsichtsamt Abt. Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz bzw. Verbraucherschutz o.ä.; für Antragsteller aus B-W sowie für private Antragsteller sind hier die Ordnungsämter bzw. Landratsämter zuständig), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich).
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
Vorlage eines Nachweises über eine
abgeschlossene öffentlich-rechtlich geregelte Ausbildung als Requisiteur, Waffenmeister, Bühnen- bzw. Beleuchtungsmeister oder eines gleichartigen Ausbildungsabschlusses in der Veranstaltungstechnik (Zeugniskopie)
oder
Nachweise über die Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung von
mindestens 15 verschiedenartigen Theater- oder Bühneneffekten unter Verwendung unterschiedlicher pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie T1 und T2.
Die Mitwirkung an den verschiedenartigen Theater- oder Bühneneffekten muss im Rahmen einer mindestens einjährigen Tätigkeit als Hilfskraft in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen und innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Lehrgang erfolgt sein.
Der Nachweis der Tätigkeit als Hilfskraft kann mittels eines Nachweisheftes (über die Dresdner Sprengschule beziehbar) dokumentiert werden oder in Form der Muster aus dem Downloadbereich. Er muss spätestens zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden.
5 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang in Dresden beginnt am ersten Tag um 12.30 Uhr. Vor Lehrgangseröffnung besteht die Möglichkeit ab 12.00 Uhr im Hotel Heidenschanze Mittag zu essen.
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.