[PGK]
Ziel dieses staatlich anerkannten Grundlehrgangs gemäß Sprengstoffrecht ist es, den Teilnehmenden die Fachkunde für folgende Tätigkeiten zu vermitteln:
1. Verwenden von
beschränkt auf das Verwenden im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung von MitarbeiterInnen aus Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
2.
der genannten explosionsgefährlichen Stoffe.
Inhaltliche Schwerpunkte
Ausgewählte Schwerpunkte der praktischen Ausbildung
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines/der Erlaubnis zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung bzw. Landesdirektion, Gewerbeaufsichtsamt Abt. Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz bzw. Verbraucherschutz, o.ä.; für Antragsteller aus B-W sowie für private Antragsteller sind hier die Ordnungsämter bzw. Landratsämter zuständig), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich).
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
Die Lehrgangsteilnehmer müssen Mitglieder einer Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben („BOS“) sein und dort seit mindestens einem Jahr im Bereich der Ausbildung tätig sein. Hierzu zählen zum Beispiel:
Der Nachweis der Tätigkeit erfolgt in schriftlicher Form durch die entsprechende Dienststelle. Er muss spätestens zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden.
Die Ausbildung erfolgt im Trainingszentrum Flugzeugbrandbekämpfung Airport Leipzig-Halle.
Quelle: Broschüre "FIRE TRAINING -Leipzig/Halle Airport"
5 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 12.00 Uhr mit einem gemeinsamen Mittagessen.
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG.
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Kaffeepause, Mittagessen sowie Nachmittagskaffee) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.