PGK 2-24
AUSBILDUNGSZIELE
Ziel dieses staatlich anerkannten Grundlehrgangs gemäß Sprengstoffrecht ist es, den Teilnehmenden die Fachkunde für folgende Tätigkeiten zu vermitteln:
1. Verwenden von
- pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien T1, T2, P1, P2, F1, F2,
- pyrotechnischen Sätzen der Kategorien S1, S2,
- Anzündmitteln der Kategorien P1, P2 sowie
- Explosivstoffen in Form von Treibladungspulver (Schwarzpulver und NC-Pulver)
beschränkt auf das Verwenden im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung von MitarbeiterInnen aus Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
2.
- Aufbewahren, Verbringen und Vernichten
- innerhalb der Betriebsstätte Transport, Überlassen und Empfangnahme
- Erwerben, in Empfang nehmen und Überlassen
der genannten explosionsgefährlichen Stoffe.
LEHRGANGSINHALTE
Inhaltliche Schwerpunkte
- rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen für den Umgang mit pyrotechnischen Sätzen, Gegenständen und ausgewählten Explosivstoffen
- umfassende fachliche Kenntnisse über den Aufbau und die Wirkungsweise von pyrotechnischen Sätzen, Gegenständen und ausgewählten Explosivstoffen
- Vermittlung von detaillierten Kenntnissen und Fertigkeiten für den praktischen Einsatz von pyrotechnischen Sätzen, Gegenständen und ausgewählten Explosivstoffen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus BOS
Ausgewählte Schwerpunkte der praktischen Ausbildung
- Gebäudebrände im Innen- und Außenbereich
- Fahrzeugbrände und Explosion
- Unfallsituationen mit gefährlichen Gütern
- Explosion von Druckbehältern
- Simulation von Industrieunfällen
- Darstellung von Stromunfälle und Kurzschlüssen,
- Vorstellung alternativer Techniken zur Effekt-Erzeugung z. B. mit Druckluft, brennbaren Gasen und Flüssigkeiten
ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN (lt. § 34 der 1.SprengV)
-
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines/der Erlaubnis zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung bzw. Landesdirektion, Gewerbeaufsichtsamt Abt. Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz bzw. Verbraucherschutz, o.ä.; für Antragsteller aus B-W sowie für private Antragsteller sind hier die Ordnungsämter bzw. Landratsämter zuständig), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich).
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
- Vollendung des 21. Lebensjahres
SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Die Lehrgangsteilnehmer müssen Mitglieder einer Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben („BOS“) sein und dort seit mindestens einem Jahr im Bereich der Ausbildung tätig sein. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Feuerwehren - Berufsfeuerwehr, Werk- und Flughafenfeuerwehr, freiwillige Feuerwehr,
- Rettungsorganisationen, THW, Wasser- und/oder Bergwacht, DGzRS
- Polizei, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz.
Der Nachweis der Tätigkeit erfolgt in schriftlicher Form durch die entsprechende Dienststelle. Er muss spätestens zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden.
LEHRGANGSORT
Die Ausbildung erfolgt im Trainingszentrum Flugzeugbrandbekämpfung Airport Leipzig-Halle.
Quelle: Broschüre "FIRE TRAINING -Leipzig/Halle Airport"
DAUER
5 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 12.00 Uhr mit einem gemeinsamen Mittagessen.
ABSCHLUSS
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG.
Leistungsumfang
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Kaffeepause, Mittagessen sowie Nachmittagskaffee) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.
Termine und Preise
21.10.2024
-25.10.20241.720,00 €
zzgl. MwSt.
PGK 2-24 Grundlehrgang „Umgang mit pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)“31.03.2025
-04.04.20251.750,00 €
zzgl. MwSt.
PGK 1-25 Grundlehrgang „Umgang mit pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)“20.10.2025
-24.10.20251.750,00 €
zzgl. MwSt.
PGK 2-25 Grundlehrgang „Umgang mit pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)“
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