[PGH]
Erwerb der Fachkunde für das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen, Vernichten sowie innerhalb der Betriebsstätten Transport, Überlassen und Empfangnahme von pyrotechnischen Sätzen, pyrotechnischen Gegenständen und Anzündmitteln.
Schwerpunkte
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines/der Erlaubnis zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung bzw. Landesdirektion, Gewerbeaufsichtsamt Abt. Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz bzw. Verbraucherschutz o.ä.; für Antragsteller aus B-W sowie für private Antragsteller sind hier die Ordnungsämter bzw. Landratsämter zuständig), die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich).
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!
Vorlage eines Nachweises über
eine abgeschlossene technische Berufsausbildung (Zeugniskopie)
und
eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit als Hilfskraft in Unternehmen, die pyrotechnische Sätze und Gegenstände herstellen, bearbeiten, verarbeiten oder wiedergewinnen. Die Hilfstätigkeit soll innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Lehrgang erfolgt sein. Der Nachweis darüber muss durch den Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 SprengG ausgestellt sein, soll dem Muster aus Downloadbereich entsprechen und muss spätestens zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden.
5 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 12.30 Uhr. Vor Lehrgangseröffnung besteht die Möglichkeit ab 12.00 Uhr im Hotel Heidenschanze Mittag zu essen.
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten