TGS/SGV 3-24
AUSBILDUNGSZIELE
Erwerb der Fachkunde als Voraussetzung für die Ausstellung einer ADR-Schulungsbescheinigung zum Transport von kennzeichnungspflichtigen Gefahrgütern der Klasse 1 (Explosivstoffe, Gegenstände mit Explosivstoffen sowie pyrotechnische Gegenstände) gemäß ADR/GGVSEB. Erwerb der Fachkunde für die Durchführung aller Verbringungsvorgänge von explosionsgefährlichen Stoffen als verantwortliche Person gemäß SprengG (Ausstellen eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG).
LEHRGANGSINHALTE
Schwerpunkte
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahrguteigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug und Beförderungsarten / Umschließung / Ausrüstung
- Aufschriften, Bezettelung und Kennzeichnung
- Durchführung der Beförderung
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
- Einführung in das Sachgebiet (Begriffsbestimmungen im Explosivstoffbereich und in der Pyrotechnik)
- Rechtsvorschriften (SprengG, GGVSEB)
- Durchführung von Verbringungsvorgängen, Anforderungen an die Personen zum Verbringen, Anforderungen an die Fahrzeuge zum Verbringen
- Seminar
ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Erfolgreicher Besuch des Grundlehrganges (Basiskurs) zur Ausbildung zum Gefahrgutfahrer bzw. Vorlage einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung
SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN (lt. § 34 der 1. SprengV)
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines/ der Erlaubnis zuständigen Behörde (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download-Bereich)
- persönliche Eignung
Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang nicht möglich!
DAUER
2 Tage Vollzeitunterricht in Theorie
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 10.30 Uhr.
ABSCHLUSS
- Erweiterung der ADR-Schulungsbescheinigung für die Beförderung von Gütern der Klasse 1 durch die IHK
- Fachkundezeugnis über die Teilnahme am staatlich anerkannten Sonderlehrgang nach erfolgreicher Prüfung (entsprechend § 32 und 36 der 1. SprengV) für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG für dasVerbringen von explosionsgefährlichen Stoffen
HINWEISE
Die ADR-Schulungsbescheinigung, die die IHK Dresden ausstellt, wird mit einem Passbild versehen. Zu diesem Zweck muss zu Lehrgangsbeginn der Teilnehmer ein aktuelles, biometrisches Passbild vorlegen.
Leistungsumfang
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie IHK-Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.
Termine und Preise
18.12.2024
-19.12.2024450,00 €
zzgl. MwSt.
TGS/SGV 3-24 Aufbaulehrgang für Gefahrgüter der Klasse 1 für Gefahrgutfahrer in Verbindung mit dem sprengtechnischen Grundlehrgang zum Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen
Dieser Termin ist storniert14.05.2025
-15.05.2025505,00 €
zzgl. MwSt.
TGS/SGV 1-25 Aufbaulehrgang für Gefahrgüter der Klasse 1 für Gefahrgutfahrer in Verbindung mit dem sprengtechnischen Grundlehrgang zum Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen10.09.2025
-11.09.2025505,00 €
zzgl. MwSt.
TGS/SGV 2-25 Aufbaulehrgang für Gefahrgüter der Klasse 1 für Gefahrgutfahrer in Verbindung mit dem sprengtechnischen Grundlehrgang zum Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen03.12.2025
-04.12.2025505,00 €
zzgl. MwSt.
TGS/SGV 3-25 Aufbaulehrgang für Gefahrgüter der Klasse 1 für Gefahrgutfahrer in Verbindung mit dem sprengtechnischen Grundlehrgang zum Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen
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