[TGF/TGS]
Erwerb der Fachkunde als Voraussetzung für die Ausstellung einer ADR-Schulungsbescheinigung zum innerstaatlichen und grenzüberschreitenden kennzeichnungspflichtigen Transport von Gefahrgütern der Klassen 1 bis 6.2, 8 und 9 gemäß ADR/GGVSEB.
Schwerpunkte gemäß Rahmenlehrplan der IHK
Führerschein
keine
3 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 8.00 Uhr.
Ausstellung einer ADR-Schulungsbescheinigung durch die Industrie- und Handelskammer Dresden nach erfolgreicher Prüfung
Der gefahrgutrechtliche Grund- und Aufbaulehrgang kann mit einem sprenstoffrechtlichen Sonderlehrgang zum Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen zeitlich kombiniert werden. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Seite:
Die ADR-Schulungsbescheinigung, die die IHK Dresden ausstellt, wird mit einem Passbild versehen. Zu diesem Zweck muss zu Lehrgangsbeginn der Teilnehmer ein aktuelles, biometrisches Passbild vorlegen.
Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie IHK-Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.