AUSBILDUNGSZIEL
Erwerb bzw. Aktualisierung von Kenntnissen um als Brandschutz- bzw. Evakuierungshelfer in Bereichen, in denen mit explosionsgefährlichen Stoffen umgegangen wird, tätig zu werden.
[BSH]
Erwerb bzw. Aktualisierung von Kenntnissen um als Brandschutz- bzw. Evakuierungshelfer in Bereichen, in denen mit explosionsgefährlichen Stoffen umgegangen wird, tätig zu werden.
Auswahl:
Mindestalter 18 Jahre
keine
3,5 Zeitstunden in Theorie und Praxis
Zertifikat über die Teilnahme an einem Lehrgang nach §10 Abs.2 ASG, §2 Abs.2 DGUV-I 205-023, ASR A2.2 nach erfolgreicher praktischer Prüfung