Dresdner Sprengschule

Sonderlehrgang "Großbohrlochsprengungen"

[SSG]

SSG 1-22

AUSBILDUNGSZIELE

Erwerb der Fachkunde zur Ausführung von Großbohrlochsprengungen.

LEHRGANGSINHALTE

Schwerpunkte

  • Einführung in die Technik des Großbohrlochsprengverfahrens, Vergleich der Gewinnungsverfahren

  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit Sprengstoffen und Zündmitteln (Sprengrecht, bergrechtliche Bestimmungen, Technische Regeln, etc.)

  • Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen zur Durchführung von Großbohrlochsprengungen

  • Gebräuchliche Sprengstoffe und Zündmittel bei der Durchführung von Großbohrlochsprengungen

  • Grundlagen der Planung von Großbohrlochsprengungen

  • Grundlagen der Vermessung

  • Zündanlagen bei Großbohrlochsprengungen

  • Durchführung von Großbohrlochsprengungen

  • Besprechung von Unfällen

  • Seminar

ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN (lt. § 34 der 1. SprengV)

  • Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als
    12 Monate
    ist.

Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!

SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an

  • einem „Grundlehrgang für Allgemeine Sprengarbeiten“ innerhalb der letzten 5 Jahre vor Lehrgangsbeginn

    oder

  • einem „Grundlehrgang für Allgemeine Sprengarbeitensowie einem Grund-, Sonder- oder Wiederholungslehrgang für Sprengarbeiten innerhalb der letzten 5 Jahre vor Lehrgangsbeginn.

Der Nachweis ist durch Vorlage eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 SprengG oder einer gültigen Erlaubnis nach § 7 SprengG mit Fachkundeeintrag, jeweils für Allgemeine Sprengarbeiten oder des Fachkundezeugnisses bzw. der Teilnahmebescheinigung für einen Grund-, Sonder- oder Wiederholungslehrgang für Sprengarbeiten zu Lehrgangsbeginn zu erbringen.

des Weiteren

Nachweise über die Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung von mindestens

  • 12 Großbohrlochsprengungen innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Lehrgang

    oder

  • 6 Großbohrlochsprengungen über einen Zeitraum von mindestens einem bis höchstens 24 Monaten vor Lehrgangsbeginn.

    Die Teilnahme an den genannten Großbohrlochsprengungen muss im Rahmen einer Tätigkeit als Hilfskraft bei Sprengarbeiten erfolgt sein.

Der Nachweis der Tätigkeit als Hilfskraft kann mittels eines Nachweisheftes (über die Dresdner Sprengschule beziehbar) dokumentiert werden oder in Form der Muster aus dem Downloadbereich. Er muss spätestens zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden.

 

DAUER

5 Tage Vollzeitunterricht in Theorie und Praxis

Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 12.30 Uhr. Vor Lehrgangseröffnung besteht die Möglichkeit ab 12.00 Uhr im Hotel Heidenschanze Mittag zu essen.

ABSCHLUSS

Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung zur Fachkundeerweiterung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG bzw. der Erlaubnis nach § 7 SprengG

Leistungsumfang

Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Kosten für die praktische Ausbildung, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Prüfungs- und Dokumentengebühren enthalten.

Termine und Preise

  • 02.12.2024
    -06.12.2024
    1.600,00 €
    zzgl. MwSt.
    SSG 2-24 Sonderlehrgang "Großbohrlochsprengungen"
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