Dresdner Sprengschule

Wiederholungslehrgang "Verwenden von Pyrotechnik" (Bühnen- und Großfeuerwerker sowie SFX)

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PW 4-22

AUSBILDUNGSZIELE

Erhalt der Fachkunde für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen, das Abbrennen von Großfeuerwerken sowie den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- oder Fernsehproduktionsstätten.

LEHRGANGSINHALTE

Wiederholung und Aktualisierung folgender Themengebiete:

  • Rechtsgrundlagen für den Umgang mit pyrotechnischen Sätzen, Gegenständen und ausgewählten Explosivstoffen (u.a. SprengG, WaffenG, GGVSEB)

  • Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen für den Umgang pyrotechnischen Sätzen, Gegenständen und ausgewählten Explosivstoffen

  • Neuentwicklung im Bereich Pyrotechnik

  • Besprechung von Unfällen

  • Erfahrungsaustausch

ALLGEMEINE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN (lt. § 34 der 1.SprengV)

  • Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate ist.

Bitte beachten Sie, dass spätestens am ersten Tag des Lehrganges die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Andernfalls ist eine Teilnahme am Lehrgang leider nicht möglich!

SPEZIELLE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Nachweis über

  • die erfolgreiche Teilnahme an einem Grund- oder Sonderlehrgang1) in der Pyrotechnik

    oder

  • die Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang für das Verwenden von Pyrotechnik,

    jeweils innerhalb der letzten 5 Jahre vor Lehrgangsbeginn.

Der Nachweis ist durch Vorlage eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 SprengG oder einer gültigen Erlaubnis nach § 7 bzw. 27 SprengG mit Fachkundeeintrag eines entsprechenden Grund- oder Sonderlehrganges zu erbringen.

 


1) Grundlehrgang „Abbrennen von Feuerwerken“, „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater“; Sonderlehrgang „Spezialeffekte für szenische Darstellungen“;

 

DAUER

2 Tage

Der Lehrgang in Dresden beginnt am ersten Tag um 12.30 Uhr. Vor Lehrgangseröffnung besteht die Möglichkeit ab 12.00 Uhr im Hotel Heidenschanze Mittag zu essen.

ABSCHLUSS

Bescheinigung über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Wiederholungslehrgang nach § 32 Absatz 4 der 1. SprengV zur Aufrechterhaltung der entsprechenden Fachkunde eines bisherigen Grund- und/oder Sonderlehrganges (Verlängerung Befähigungsschein nach § 20/Erlaubnis nach § 7/ 27 SprengG)

Leistungsumfang

Im Lehrgangspreis sind umfangreiche Lehrmaterialien, Verpflegungsleistungen (Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen und Nachmittagsimbiss) sowie Dokumentengebühren enthalten.

Termine und Preise

  • 06.05.2024
    -07.05.2024
    545,00 €
    zzgl. MwSt.
    PW 2-24 Wiederholungslehrgang "Verwenden von Pyrotechnik" (Bühnen- und Großfeuerwerker sowie SFX)
  • 30.09.2024
    -01.10.2024
    545,00 €
    zzgl. MwSt.
    PW 3-24 Wiederholungslehrgang "Verwenden von Pyrotechnik" (Bühnen- und Großfeuerwerker sowie SFX)
  • 16.12.2024
    -17.12.2024
    545,00 €
    zzgl. MwSt.
    PW 4-24 Wiederholungslehrgang "Verwenden von Pyrotechnik" (Bühnen- und Großfeuerwerker sowie SFX)