Dresdner Sprengschule

Hier haben wir für Sie weitere wichtige Informationen sowie ausgewählte Dokumente und Formulare zusammengestellt.

LEHRGANGS- UND SEMINARANMELDUNG

Wenn Sie sich entschlossen haben, bei uns einen Lehrgang oder ein Seminar zu besuchen, können Sie uns Ihre verbindliche Anmeldung

übermitteln.

Das Anmeldeformular können Sie uns faxen, mailen oder mit der Post zuschicken. 

Auf Grundlage Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns die gewünschten Vertragsunterlagen, die aus einem Ausbildungsvertrag, einer Anmeldebestätigung incl. Antwortkarte und einer entsprechenden Rechnung bestehen. Nachdem Sie uns die Antwortkarte ausgefüllt zurück gesendet haben, ist ein rechtskräftiger Vertrag entstanden.

Wünschen Sie nur ergänzenden Informationen zu unseren Ausbildungsmöglichkeiten, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

NACHWEIS DER ZUVERLÄSSIGKEIT – "UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG"

Bei einer Vielzahl von Lehrgängen, die Sie in unserer Einrichtung besuchen möchten, müssen Sie Ihre Zuverlässigkeit gemäß Sprengstoffgesetz nachweisen. Die Prüfung dieser Zuverlässigkeit beantragen Sie bei Ihrer für den Hauptwohnsitz zuständigen Behörde, die z.B. durch die Gewerbeaufsicht oder die Bergaufsicht vertreten wird.

Für die Beantragung können Sie das hier hinterlegte Formular nutzen. Im Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Zur Unterstützung der Beantragung stellen wir Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Bitte beachten Sie weiterhin, dass das Verfahren zur Prüfung der Zuverlässigkeit ca. 8 Wochen in Anspruch nehmen kann. Stellen Sie bitte rechtzeitig den Antrag, damit Sie bei Lehrgangsbeginn dieses Dokument vorlegen können.

NACHWEIS DER "HELFERSTÄTIGKEITEN" IN DER SPRENGTECHNIK UND PYROTECHNIK

Entsprechend der Zugangsvoraussetzungen gemäß Sprengstoffgesetz müssen Sie für die einzelnen Lehrgänge eine unterschiedliche Anzahl von "Helfereinsätzen" nachweisen. Zu diesem Zweck stellen wir Ihnen entsprechende Nachweishefte zur Verfügung. Gegen einen kleinen Unkostenbeitrag – der Ihnen bei einer Lehrgangsanmeldung auf Ihre Lehrgangskosten gutgeschrieben wird – übersenden wir Ihnen gerne diese Unterlagen.

Für die Bestellung des/der Nachweishefte(s) nutzen Sie bitte folgendes Formular. Vielen Dank!

Als Nachweise Ihrer Helfertätigkeiten können Sie auch folgende Muster nutzen:

  1. Für den Bereich Sprengtechnik
  1. Für den Bereich Pyrotechnik

NACHWEIS DER PRAKTISCHEN TÄTIGKEIT IN DER KAMPFMITTELBESEITIGUNG

Gemäß den Zulassungvoraussetzungn müssen für bestimmte Lehrgänge in der Kampfmittelbeseitigung Nachweise über eine praktische Tätigkeit in diesem Tätigkeitsbereich nachgewiesen werden. Dazu ist bitte folgendes Formular zu verwenden - "Bescheinigung ..."